§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hundephysiotherapeut und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Hundephysiotherapeuten annimmt und sich an den Hundephysiotherapeut zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Hundephysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Hundephysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Hundephysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Hundephysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein Hundephysiotherapeut keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf er nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Hundephysiotherapeuten unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz, er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
§ 3 Honorierung / Rechnungsstellung
Der Hundephysiotherapeut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches dem Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker zugrunde gelegt wird zzgl. Fahrtkosten.
Erstanamnese, Beratung und Untersuchung dauert circa 1 - 2 h.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin einzuhalten, bitte ich Sie, mich spätestens 3 Tage vorher zu informieren, damit ich bei anderen Anfragen einen Termin vergeben kann, andernfalls muss ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 € berechnen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass am Telefon grundsätzlich keinerlei Beratung erfolgen kann.
Das Honorar ist am Behandlungstag vom Kunden in bar vor Ort an den Hundephysiotherapeuten gegen Quittung zu bezahlen.
§ 4 Datenschutz
Daten des Tierhalters / Verfügungsberechtigten und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter / Verfügungsberechtige verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Hundephysiotherapeut kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter / Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters / Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter / Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Hundephysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages davon unberührt.